Rechtliche Hinweise

Rückerstattungen, Ersatz, Missbrauch
Rückerstattungen werden nur bei Skipässen ab 3 Gültigkeitstagen vorgenommen. Diese werden dem Skipass-Inhaber nur dann gewährt, wenn er nachweisbar aus zwingenden Gründen wie Unfall oder Krankheit an der weiteren Benützung des Abonnementes verhindert ist. Das Abonnement muss unverzüglich bei der Ausgabestelle deponiert werden. Dies kann auch durch Drittpersonen erfolgen. Für eine eventuelle Rückerstattung gilt der Rückgabe- und nicht der Unfalltag. Die Rückerstattung erfolgt nur gegen Abgabe eines Arztzeugnisses. Mitreisende Angehörige oder Bekannte haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Verlorene Tages- / Dauerkarten
Verlorene Tages- / Dauerkarten werden nicht ersetzt. Für zu Hause vergessene Karten wird kein Ersatz abgegeben.

Betriebseinschränkungen oder -einstellungen
Betriebseinschränkungen oder -einstellungen infolge ungünstiger Witterung, Lawinengefahr, starker Neuschneefälle, Sperrung der Skiabfahrten, Schneemangels, Betriebsstörungen, etc. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verlängerung oder Entschädigung irgendwelcher Art.

Missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen
Jede missbräuchliche Benützung von Fahrausweisen, insbesondere auch die Übertragung von Skipässen oder die Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Überdies behält sich die Verwaltung der Bahn eine strafrechtliche Verfolgung vor.

Haftung
Bitte beachten Sie die FIS-Regeln (im Internet unter www.fis-ski.com), Signale und Absperrungen. Das Gelände abseits der markierten und kontrollierten Pisten der Ferien- und Sportzentrum Hoch-Ybrig AG befahren Sie auf eigenes Risiko. Die Bahnunternehmung lehnt jegliche Haftung ab.