
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hoch-Ybrig AG
1. Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Hoch-Ybrig AG.
2. Billette und Abonnemente
2.1 Gültigkeit
Sämtliche Billette und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig.
2.2 Verlust oder Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl eines Billetts oder Abonnements wird gegen Vorweisen der Kaufquittung einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (ink. neuer KeyCard) in Rechnung gestellt.
2.3 Missbrauch/Fälschung
Alle Tickets werden bei den Drehkreuzen automatisch kontrolliert. Zusätzlich erfolgen Sichtkontrollen.
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.00 zu bezahlen.
Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
2.4 Umtausch/ Rückerstattung
Billette und Abonnemente können nachträglich nicht in andere Billette oder Abonnemente umgetauscht werden. Rückerstattungen erfolgen nur aus zwingenden und unvorhersehbaren Gründen wie z.B. Unfall oder Krankheit die nachweisbar (Arztzeugnis) eine weitere Benützung des Abonnements (Saison- und Jahreskarten sowie Mehrtageskarten) unmöglich macht. Mitreisende Angehörige oder Bekannte haben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend. Das Abonnement muss innerhalb von zwei Wochen an der Ausgabestelle abgegeben werden.
Berechnung der Rückerstattung bei Saison- und Jahreskarten
Bei Saison- und Jahreskarten erfolgt die Rückerstattung in Form eines Gutscheins, der ab Ausstelldatum 3 Jahre gültig ist. Der Gutschein ist persönlich und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
- Rückgabe bis 31.12.: 60% des Kaufpreises
- Rückgabe bis 31.01.: 40% des Kaufpreises
- Rückgabe bis 28.02.: 20% des Kaufpreises
Berechnung der Rückerstattung bei Mehrtageskarten
Bei Mehrtageskarten wird die Rückerstattung wie folgt berechnet:
Kauf einer Mehrtageskarte für 5-Tage CHF 250.00
Unfall nach 3 Tagen bzw. am 3ten Tag
=Abzug einer Mehrtageskarte für 3-Tage CHF 159.00
Rückerstattung CHF 91.00
Betriebseinschränkungen oder -einstellungen infolge ungünstiger Witterung (wie z.B. Sturm), Betriebsstörungen (wie z.B. Stromausfall) etc. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung, Verlängerung oder Entschädigung irgendwelcher Art.
3. Ausschluss vom Transport
3.1 Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
- betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
- sich ungebührlich benehmen;
- die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder
die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen.
3.2 Transporte zur Ausübung eines Sports
Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei
Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.
Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.
Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:
- sich rücksichtslos verhalten hat;
- einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
- Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
- sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.
4. Haftung
Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Bitte beachten Sie die FIS-Regeln (SKUS), Signale und Absperrungen. Das Gelände abseits der markierten und geöffneten Pisten der Hoch-Ybrig AG befahren Sie auf eigenes Risiko. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen gesichert. Achtung Lebensgefahr! Personen die in Missachtung der Warnsignale lawinengefährdete Hänge befahren und Lawinen auslösen, verletzen eine vertragliche Nebenpflicht und haften der Bergbahnunternehmung für den dadurch verursachten Schaden.
Beachten Sie die Zeiten der letzten Pistenkontrolle. Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht und kontrolliert nur die markierten und geöffneten Pisten. Die Bahnunternehmung lehnt jegliche Haftung ab.
5. Rettungsdienst
Verunfallt ein Gast auf dem Gebiet der Hoch-Ybrig AG und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden oder die Rettungsstation wird aufgesucht, so werden dem Gast bis maximal CHF 480.00 zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt.
Ausserhalb der markierten und geöffneten Pisten sowie ausserhalb der offiziellen Betriebszeiten werden die Kosten am Gast nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden vom Drittanbieter direkt in Rechnung gestellt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Gast selber gegenüber seiner Versicherung geltend machen.
6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen dem Gast und der Hoch-Ybrig AG untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Unteriberg, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Unteriberg, 19. Juli 2025